Katholische Kirchengemeinde
St. Hubertus, Wohldenberg
mit St. Albertus Magnus, Baddeckenstedt,
Unbefleckte Empfängnis Mariä, Grasdorf,
St. Joseph, Henneckenrode,
Unbefleckte Empfängnis Mariä, Söder
und
St. Andreas, Sottrum und Heilig Geist Kapelle, Wohldenberg (Jugendhaus)
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Adressen der Kirchen: |
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Baddeckenstedt
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| Regelmäßige Gottesdienste: |
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| Pfarrer: |
Stefan Lampe; Wohldenberg 2; 31188 Holle-Wohldenberg
Tel: (05062) 963 674; Fax: (05062) 963 675 eMail: pfarrer@wohldenberg.de |
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| Subsidiar: |
Winfried Ender (Pfarrer i.R.); Lappenberg 5; 31188 Holle-Henneckenrode
Tel: (05062) 382 |
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| Diakon: |
Detlef Albrecht; Hauptstraße 9; 38271 Baddeckenstedt - Binder
Tel: (05062) 897 858 eMail: diakon@wohldenberg.de |
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| Diakon: |
Hendrik Becker; ; Holle
Tel: (05062) eMail: hendrik.becker@bistum-hildesheim.de |
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| Adresse: |
Langer Dooren 1; 31188 Holle-Sottrum
Tel: (05062) 1807; Fax: (05062) 963 711 eMail: pfarrbuero@wohldenberg.de |
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| Sekretärin: | Frau Rasche | ||||||||||
| Öffnungszeiten: |
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St. Hubertus, Wohldenberg
Im Jahre 1172 wird der Wohldenberg durch Graf “Liodolfus de Waldeberch” in einer Hildesheimer Urkunde genannt. Ludolf
II. von Wohldenberg stammte aus dem Geschlecht der Grafen von Wöltingerode, die 1174 ihren Stammsitz
(Wöltingerode) dem Zisterzienserorden gestiftet hatten. Bereits vor der Stiftung waren vermutlich die Grafen durch
Heinrich den Löwen von Braunschweig (um 1129-1195) an die Burg Wohldenberg gelangt. Als Reichslehen oder als
Eigengut der Welfen betrachtet, bot die strategisch bedeutende Burg im Ambergau entlang eines bedeutenden Handelsweges
einen Streitpunkt, dies besonders im 12. Jahrhundert während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den
Hohenstaufern und Welfen. Die Grafen von Wohldenberg, auf der Seite des Kaisers stehend, blieben im Besitz der Burg,
die sie später im 13. Jahrhundert als freies Eigengut betrachten konnten. Nur etwa 100 Jahre lang blieb das
Grafenhaus Wohldenberg im Besitz der Burg und der damit verbundenen Grafschaftsrechte. Aus wirtschaftlichen Gründen
sahen sich 1275 die Grafen gezwungen, den Wohldenberg an den Hildesheimer Bischof Otto I. (1260-1279) von Braunschweig
zu verkaufen. Der Bischof nutzte die Burg und die Grafschaft zur Arrondierung seines Landes in östlicher Richtung,
nachdem ihm König Rudolf I. (1218-1291) im Jahre 1277 offiziell die Grafschaftsrechte verliehen hatte. Eine Kapelle
in der Burg wird durch die urkundliche Erwähnung des Burgkaplans im Jahre 1286 “Henricus capellanus in Woldenberch”
nachweisbar, dies bereits 11 Jahre nach ihrer Übernahme durch den Hildesheimer Bischof. Ihr Ausbau und die
nötigen Reparaturen waren für Bischof Otto I. ein besonderes Anliegen; nicht zuletzt daher wählte man
ein Burgmodell für seine Grabplatte aus. Der Nachfolger Bischof Ottos I., Bischof Siegfried II. von Hildesheim
(1279-1310), mußte jedoch aufgrund der hohen Verschuldung des Bistums während der Fehde mit den
Braunschweiger Herzögen Ende des 13. Jahrhunderts den Wohldenberg an den Hildesheimer Stiftsadel verpfänden.
Auf ihre Einlösung waren jedoch erneute Verpfändungen gefolgt, wie z. B. unter Bischof Johann III.
(1398-1424), der die Burg an die Braunschweiger Familie von Bortfeld verpfändete. Im Hinblick auf die Stiftsfehde
(1519-1523) erhielt diese Verpfändung später eine besondere Bedeutung. Darüber hinaus war im 14.
Jahrhundert die Burg Wohldenberg zum Amtssitz geworden, wo ein loyaler Beamter die “Verwaltungsaufgaben” im Interesse
des Bischofs wahrnahm.
Der Holler Archidiakon hatte auf die Burgkapelle wohl kaum Einfluß, da auch vermutlich hier das Patronatsrecht
an die bischöfliche Burg gebunden war. Die Verpfändungen der Burg schlossen jedoch nicht die
Übertragungen des Patronatsrechtes mit ein, - dies blieb vielmehr dem eigentlichen Besitzer, dem Bischof von
Hildesheim, vorbehalten. Das Patrozinium der Wohldenberger Kapelle - St. Hubertus - wird urkundlich während des
Mittelalters nicht bestätigt. Es erscheint einerseits fragwürdig, da die Kapelle das einzige Gotteshaus im
Hildesheimer Raum gewesen wäre, das St. Hubertus als Patron gehabt hätte; andererseits könnten die
waldreiche Umgebung der Burg und die Jagdfreude Bischofs Otto I. auf das Patrozinium St. Hubertus hinweisen. Zum Burg-
bzw. zum späteren Amtsbereich vom Wohldenberg gehörte auch die Siedlung Sillium, die 1131 durch König
Lothar III. (1075-1137) dem Kloster Riechenberg bestätigt wurde. Neben einigen Klöstern verfügten die
Grafen von Wohldenberg über umfangreichen Grundbesitz, den sie 1309 an Bischof Siegfried II. von Hildesheim
weitergaben. Daher konnte in Sillium eine bischöfliche Domäne entstehen, die später mit der Burg
zusammengelegt wurde.
Im Mittelalter verfügte die Siedlung Sillium als Filialgemeinde von Holle über kein eigenes Gotteshaus.
Im Pfarrverband von St. Martinus war die Gemeinde zum Sakramentenempfang an der Haupt- und Taufkirche bzw. für sie
auch Pfarrkirche in Holle verpflichtet. Nur der umständliche Weg über den “Sennebach” führte zur
Taufkirche. Die im Jahre 1688 erbaute ev. Kapelle in Sillium muß aber bereits einen Vorläuferbau gehabt
haben, da 1542 im Visitationsprotokoll eine Kapelle im Ort genannt wird, in der die Feier der Heiligen Messe
möglich war.
Mit der Teilung des Bistums im Quedlinburger Rezeß von 1523 fielen Amt und Burg Wohldenberg an das Herzogtum
Braunschweig-Wolfenbüttel. Zunächst blieben alle Pfarreien im Amt sowie die Burgkapelle bis zur Vertreibung
des regierenden Herzogs 1542 katholisch. Nachdem jedoch Herzog Heinrich d. J. durch den Schmalkaldischen Bund vertrieben
worden war, wurde bereits 1542 auf Initiative der Schmalkaldischen Bundesgenossen eine ev. Kirchenvisitation
durchgeführt. In Braunschweiger Amtszeit war die Familie von Berner auf dem Wohldenberg ansässig. Die
Durchführung dieser ev. Kirchenvisitation scheint weder auf dem Wohldenberg noch in den Pfarreien zur
Einführung der Reformation beigetragen zu haben, da die Bevölkerung einem vom Schmalkaldischen Bund
aufgezwungenen Religionswechsel ablehnend gegenüber stand. Nachdem Heinrich d. J. 1547 in sein Herzogtum
zurückgekehrt war, gewährte er dem befreundeten Bischof Burchard von Oberg (1557-1573), ab 1557 auf dem
Wohldenberg Residenz zu nehmen. Die Anwesenheit des Bischofs trug zur Erhaltung der kath. Religionsverhältnisse
auf und um den Wohldenberg bei. Erst 1568 führte der Herzog Julius II. von Braunschweig-Wolfenbüttel auch
dort kompromißlos die Reformation ein. An den herzoglichen Besitz des Hauses Wohldenberg als Braunschweiger Amt
wurde nunmehr auch die Vergabe der “Kapellenstelle” auf der Burg gebunden. “Die Capell ussm hauss Wohldenberg gehet vom
Landesfrsten zu lehen und ist der Crügerschen Sohn zum Wohldenberg verlehnt, der läßt sie durch den
Pfarrherrn zu Hackenstedt versehen.” Während des 30jährigen Krieges wurde die Burg 1641 von kaiserlichen
Truppen so stark beschädigt, daß kein Gottesdienst mehr gehalten werden konnte. Seit dem kaiserlichen
Restitutionsedikt von 1629 waren Verhandlungen über die Restitution des Großen Stiftes an den Hildesheimer
Bischof auf Reichs- und Landesebene geführt worden. Die Religionsverhältnisse im Großen Stift, das 1643
wieder an den Fürstbischof gelangt war, wurden auch im Westfälischen Frieden 1648 durch die
“Normaljahrsbestimmung” von 1624 de jure berücksichtigt. Das Amt Wohldenberg war somit auch unter die
bischöfliche Regierung zurückgekehrt und wurde Sitz eines Drosten, obwohl es 1568 lutherisch geworden war.
Die aus Westfalen stammende kath. Familie von Bochholz stand über ein Jahrhundert lang an der Spitze der
Verwaltung des Amtes. Wie in Steuerwald und Marienburg wurde auf dem Wohldenberg eine Amtspfarrei eingerichtet. Ein
kath. Priester wird dort 1660 bestätigt. Seine seelsorgliche Tätigkeit hatte auch Auswirkungen auf die
umliegenden Gemeinden.
Unter persönlichem Einsatz von Fürstbischof Clemens August (1724-1761) wurde 1731 auf dem Wohldenberg
eine Kirche erbaut, die dem Hl. Hubertus geweiht wurde. Bereits ab 1717 hatte der Dominikanerorden aus Halberstadt die
kath. Seelsorge auf dem Berg übernommen. Zwei Jahre später ließ die Familie von Bochholz am Hainberg
eine in Stein gehauene Kapelle errichten, die ebenfalls das Patrozinium St. Hubertus erhielt. Bis 1859 blieb der
Wohldenberg mit einigen Unterbrechungen in Zeiten der westfälischen Regierung Amtssitz. Bis zur Säkularisation
1803 übte dort der Drost die landesherrliche Gerechtsame des Bischofs aus. Nach der Säkularisation wurde der
Amtssitz und die damit verbundene Domäne Sillium zunächst Preußen und dann dem Königreich Hannover
dienstbar gemacht. Die Pfarrstelle konnte jedoch bestehen bleiben und war weiterhin kirchlicher Mittelpunkt. Ab 1803
wurde die Gemeinde durch den Orden der Kapuziner seelsorglich betreut. Die “Berggemeinde” setzte sich im 19. Jahrhundert
vor allem aus Beschäftigten des Amtshauses, Handwerkern und landwirtschaftlichen Arbeitern der Domäne
zusammen.
Nachdem das Amt im 19. Jahrhundert aufgehoben worden war, ging das in den Jahren 1840-1850 erbaute Amtsgebäude
in Privatbesitz über, so daß es zwischenzeitlich bis 1920 als Schloßhotel genutzt wurde. Im Jahre 1920
erwarb der Caritasverband der Diözese Hildesheim das Amtsgebäude, der dort ein Erholungsheim für
hilfsbedürftige Kinder einrichtete. Sechs Jahre später wurde das Gebäude vom Ursulinenorden als Internat
und Waldschule “St. Ursula” für gesundheitlich geschwächte Mädchen genutzt. Während des 2.
Weltkrieges diente es dann vorübergehend als Reservelazarett.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges konnte 1945 durch den Einsatz des damaligen Diözesan-Jugendseelsorgers Joseph
Winter auf dem Wohldenberg ein Diözesan-Jugendheim eingerichtet werden. Seitdem der Jugendseelsorger ab 1966 seinen
Wohnsitz auf dem Wohldenberg genommen hatte, betreute er das Jugendheim und die Gemeinde. Die Pfarrei St. Hubertus
umfaßte nach 1945 acht Dörfer mit den “Gemeindezentren” Sillium und Baddeckenstedt. Im Gegensatz zur
politischen Entwicklung etablierte sich St. Hubertus zum “Pfarrzentrum” auch für Sillium. Die greifbaren
Gemeindemitgliederzahlen von St. Hubertus beziehen sich in erster Linie auf die kath. Christen in Sillium, da auf dem
Wohldenberg diese Angaben von der Belegung des Hauses abhängig sind. Das Jugendhaus Wohldenberg ist seit 1946
Mittelpunkt diözesaner Jugendarbeit in Trägerschaft des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).
Zum 01. August 2004 wurde eine neue Pfarrgemeinde St. Hubertus Wohldenberg gegründet, zu der die bis dahin
selbstständigen 5 Pfarrgemeinden Baddeckenstedt (St. Albertus Magnus), Grasdorf (Unbefleckte Empfängnis Mariä),
Henneckenrode (St. Joseph mit Söder Unbefleckte Empfängnis Mariä), Sottrum (St. Andreas) und Wohldenberg (St. Hubertus) gehören.
St. Albertus Magnus, Baddeckenstedt
noch in Arbeit
Unbefleckte Empfängnis Mariä, Grasdorf
noch in Arbeit
St. Joseph, Henneckenrode
noch in Arbeit
Unbefleckte Empfängnis Mariä, Söder
noch in Arbeit
St. Andreas, Sottrum
noch in Arbeit